Thema: küstenschein
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Alt 11.05.2004, 11:56
lippi lippi ist offline
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Hallo

Also wenn man die Prüfungsbestimmungen genau liest, liegt die Vergabe der Punkte sowieso im Ermessen der Prüfungskommision und kann hinterher nicht reklamiert werden. :schlaumai
Bei meiner Prüfung im Feb 2004 sagte der Prüfer vorher, das man bei Fehlern in den Navigationsaufgaben nicht unbedingt direkt durchgefallen ist :hiiilfe: , zum Beispiel bei Rechenfehlern oder so, sollte die Kommision aber der Meinung sein, man habe die Navigation nicht richtig verstanden :glotz: , muß man in die Mündliche Prüfung, auch wenn man mehr als 55 Punkte hat :glotz: :glotz: . Da wird dann nochmal gecheckt ob man es grundsätzlich verstanden hat. :schlaumai :schlaumai
Das halte ich auch für vernünftig. :daumenhoc
Und mal ehrlich, so schwer ist es ja auch nicht, da finde ich die Fragen über CE Norm oder den Nord- Ostseekanal viel schwieriger, da muß man halt wirklich auswendig lernen, und das liegt mir gar nicht. :motzer: :motzer:


Gruß Lippi
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