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Alt 27.09.2005, 02:36
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Edwin
Irgendwo in diesem Thread habe ich was gelesen, dass es internationale Vereinbarungen in Sachen Bootsführerscheine geben soll – die würde ich, mit Verlaub, gerne sehen! Auch habe ich hier gelesen, dass man als österr. Staatsbürger ab 4,4KW ein Patent benötigt – dies stimmt dem österr. Gesetz nach nur was Binnengewässer betrifft, nicht aber das Meer. (Siehe Homepage des österr. Verkehrsministeriums – Um Links zu sehen, bitte registrieren)
1) Diese Vereinbarung gibt es seit dem August, hier wurde festgestellt, dass der IC anerkannt wird. Frag mich jetzt aber nicht auf die schnelle, wo das steht (??). Bei dieser Vereinbarung wurde vorerst sogar gefordert, dass beim IC drinnensteht, für welchen Fahrbereich und welchen Küstenabstand der IC gilt (ist ein anderes Thema, weil in amtlichen Dokumenten Österreichs es keinen Fahrbereich für die Küsten geben kann !)
2) 4,4 KW ist die generelle Begrenzung, ab der ein Patent benötigt wird. Die oft vielzitierte Küstenregelung für Österreicher gibt es nicht! Es gibt lediglich privat ausgestellte Patente für Küstenbereiche des MSVÖ und des ÖSV, diese sind aber keine amtlichen Dokumente (das wird leider auch immer wieder etwas falsch dargestellt!) Aus dieser Regelung abzuleiten, die 4,4 KW Grenze gilt nicht für das Meer ist falsch, weil in Österreich eigentlich gar nichts fürs Meer gilt (weil ja keine Küste!!!) Die MSVÖ und ÖSV Patente sind nur anerkannte privatedokumente, keine amtlichen Dokumente !!!!! (wundert mich eigentlich, dass das so auf der Homepage dargestellt wurde!
was heißt "in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis gilt", was jetzt, ist es einer oder nicht ??? oder ist er es nicht, aber wir tun so als ist er einer, oder wie jetzt. Alleine hier sieht man, dass die Angaben auf der Homepage rechtlich gesehen, sehr mit Vorsicht zu geniesen sind!)
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