Thema: Msvö fb1
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Alt 28.08.2008, 12:53
rotbart
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Na ja
der Herr Referent sollte mal Gesetze lesen, mitnichten stimmt die fett gedruckte Aussage, der SBF See gilt :

Zitat:
Wer auf den {dt} Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis).
Verordnung § 1

und für einen Segler OHNE Motor braucht man noch nicht einmal den SBF See in Deutschland und das ist NICHT illegal.

Der Fehler der immer gemacht wird sind die KM/Meilen Begrenzungen, der SBF See / Binnen ist eine Fahrerlaubnis für motorisierte Sportboot auf staatlichen (Wasser-) Strassen, vergleichbar der Fahrerlaubnis mit einem KFZ auf öffentlichen Strassen, fährt man auf seinem eigenen Acker braucht man ja auch keinen Auto/Trecker - FS. Es sind keine Befähigungsnachweise

und genau wie der deutsche Auto-FS von den Behörden in HR als Fahrerlaubnis anerkannt wird, so wird auch der SBF See als Fahrerlaubnis anerkannt - nicht mehr und nicht weniger.

Umgekehrt ist ein Befähigungsausweis aus La la Land KEINE Fahrerlaubnis auf dt. Wasserstrassen, es sei denn es gibt eine entsprechende Anerkennung und Ausnahmeregelung !

Das hat auch nichts damit zu tun dass ein Auto-FS (oder Boot FS) in einem La-La Land käuflich zu erwerben ist oder man 200 Stunden üben muß, es ist und bleibt die notwendige Anerkennung der Fahrerlaubnis im jeweiligen Land.


Überall da wo diese Fahrerlaubnis anerkannt wird fährt der Charterer legal, egal wo auf dieser Welt

rkr
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