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Alt 11.01.2007, 16:41
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Womo

Hallo Guido,

leider ist das richtig. Du musst das Fahrzeug in der für Deinen Wohnbezirk zuständigen Zulassungstelle anmelden und dort zulassen.

Du könntest aber nach Österreich ziehen und dort arbeiten, dann kannst Du dies als Erstwohnsitz nehmen und dort zulassen.

Sofern dies nur "vorübergehend" ist, zählt das nicht. Kannst leider auch nicht mit der Österreichischen Zulassung nach der Rückkehr in Deutschland weiter fahren (sondern nur für kurze Zeit) Bei Wohnungswechsel ist das Fahrzeug umzumelden, das gilt auch wenn Du z. B. von Stuttgart nach Köln oder von München nach Hamburg ziehst.

Ausnahmen sind lediglich möglich (in Deutschland) bei 2 Wohnsitzen (Haupt- u. Nebenwohnsitz) z. B. wenn jemand in Bochum arbeitet aber der Familiensitz in Bielefeld bleibt, der darf sein Kennzeichen eine Zeitlang behalten, aber auch nicht ewig, dafür sorgen schon die Behörden.

Habe leider keinen Gesetzestext, aber wende Dich mal an die örtl. Zulassungsstelle.

Gruß Erich
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