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Alt 05.02.2007, 14:09
style0410
Gast
 
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Unglaublich - tut mir leid für Dich.
Rechtlich ist es so (wenn ich mich nicht irre) dass Du das Boot sofort gg. Ersteigerungspreis mitnehmen kannst. Wenn im Angebot versichert war, dass der Motor funzt, dann hat er das auch zu tun. Die notwendigen Reparaturkosten (egal wie hoch) muss dann der Verkäufer tragen. Das ist dann sein Problem, wenn er wirklich etwas manipuliert hat!
Du hast das Recht zum Schadenersatz, wenn er nicht vollständig liefern kann. Lass Dich ja nicht auf die stornierung des Angebotes ein.
Mein Tip!
Grüssle Ralf!
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