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Alt 08.03.2017, 09:41
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chumZar43 chumZar43 ist offline
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Hi,

Ja wir werden einfach mal fragen. Und in Frankreich zur Not einfach eine Schweizer setzen. Denke kaum, dass sie Franz. See Polizei was beanstanden wird. Die deutsche würde wohl zu sehr Verwirrung bringen.

Danke euch allen!

Dieter. Es gibt keine Unterscheidung bzgl. Deutscher oder Schweizer Seeseite. Deshalb gibt es ja diese Abkommen. Die 3jahres Prüfung gilt auch für Schweizer Schiffe. Z.b. Zürich Schiffe müssen diese extra bei z. B. Thurgau machen. Schiff aus Zürich dürfen allerdings nur 3monate je Jahr, anstatt komplett durchgehen wie eines aus Thurgau, auf dem Bodensee fahren.
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