Thema: Msvö fb1
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #121  
Alt 21.09.2008, 10:13
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 10.524
abgegebene "Danke": 198

Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Sorry Herbert nicht ganz

Fangen wir Binnen an wenn Berny auf der dt. Donau oder dem Main fahren will, braucht er einen Schein, da er auf der Öster. Donau ja auch einen braucht. Wenn sein Ö-Donau Schein bilateral anerkannt wird (wovon ich ausgehe) dann wird er dem SBF BINNEN gleich gesetzt und er darf fahren.

Seeschiffahrtsstrassen sind grob gesprochen Wasserflächen auf welchen auch seegehende Fahrzeuge fahren und auf welchen die KVR gilt, das hat mit internationalen Wasserstrassen nichts zu tun - es sind rein deutsche Wasserstrassen. Auf diesen benötigt man den SBF SEE !

Berny nähert sich nun auf der Elbe Hamburg von Süden kommend und musste bisher einen FS für die Elbe haben. Ab der Südkante des HH Hafens ist die Elbe nun eine Seeschifffahrtsstrasse, ab da benötigt er den SBF SEE, da aber die Republik Österreich so etwa nicht hat - daher keinen Schein dafür hat, braucht er nun juristisch nichts mehr und kann bis Helgoland oder sonst wo durchfahren. (Es wird etwas dauern der WaschPo das in Zweifel zu erläutern, aber es ist so)
Hätte er den HR schein (DieterM hat Recht) nutzt ihm das garnix und über das oft zitierte Certifikate of Competence würden die Jungs auch nur müde lächeln .

Er fährt gleich per Trailer bis zur Küste Ost oder Nordsee, slipt und gibt Stoff, gleiche Situation, Triest ist nicht mehr Österreichisch ein Ö-Schein fürs Meer ist in Ö (Wohnsitz) nicht vorgeschrieben ==> viel Spaß

WARUM, Deutschland macht die Ausnahme wie im Vorposting zitiert, HR macht sie nicht, daher gilt auch für Wohnsitz-Ö in HR braucht er einen Schein, zumindest den HR !

Dieser ist in D nicht anerkannt gilt also weder für den Wohnsitz-Ö noch den Wohnsitz-HR in D, das kann dem Wohnsitz-Ö aber egal sein wg. der Ausnahme ABER ein Wohnsitz-HR braucht einen in D (bilateral) anerkannten Schein, weil so etwas ja auch in HR vorgeschrieben ist !!!!!!!!

Wenn der HR-Schein für Wohnsitz-HR in D anerkannt wäre (was ich nicht weiss), dann MÜSSTE ein Wohnsitz-HR diesen Schein vorweisen, ein Wohnsitz-Ö nicht, ja es wäre kontraproduktiv.

Berny / Rotti / Herbert alles klar

Wer genau wissen will welche Wasserflächen Seeschiffahrtsstrassen sind , lese hier nach
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Hallo Roland!

Danke für die Erklärung. So wie du es von deutscher Seite her schilderst, muss es auch in Italien sein. CG vom ASC sagte uns das vor einigen Jahren schon, wie wir die Touren Venedig - Triest gefahren sind. Nun wäre noch toll wenn hiezu vielleicht Asieber was sagen kann.

LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten