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Alt 03.02.2016, 16:34
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Hallo Dirk,

erst einmal super, dass es Deinem Vater wieder besser geht. Das ist die Hauptsache!

Ansonsten wird Dir aber meine Meinung leider nicht gefallen, denn so wie Du es beschreibst läufst Du Gefahr, dass es als Vorsatz behandelt wird (mit Verdopplung der Strafe). Ich wäre mit Beschreibungen im Internet vorsichtig. So ein Fall sollte nur ein Anwalt für Dich formulieren.

Sonderrechte im Straßenverkehr sind ganz eng geregelt und für Privatpersonen sowieso. Denn wäre etwas auf dem Weg zu Deinem Vater passiert, was hättest Du gemacht? Weitergefahren und einen eventuellen Verletzen zur Gunsten Deines Vaters liegen gelassen? Hattest Du also eine Schädigung Dritter billigend in Kauf genommen?

Ich weiß das klingt jetzt abstrakt und nicht gerade sympathisch, aber die gleichen Gedanken könnte die Bußgeldstelle auch haben und das Ticket verteuern.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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