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Alt 16.10.2006, 20:48
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brbd01 brbd01 ist offline
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Boot Infos

Hallo Schlauchbootfahrer,
Für Zulassungsfähige Motoren muss ein Abgastypenprüfzertifikat vorliegen, dieses Zertivicat kostet den Motorenhersteller zwischen 715,00-1230,00 Euronen + Aufwendungen der technischen Prüfstelle.
Ich glaube nicht dass ein Motorenhersteller für Ältere schon verkaufte Motoren das Investiert.
es folgt ein Auszug.
Gruss Günter

V. Abgasvorschriften für Schiffsmotoren

Grundsätzlich muss jeder auf dem Bodensee neu zugelassene Motor die derzeit geltende Abgasstufe II besitzen. Zur Zulassung muss ein Abgastypenprüfzertifikat vorgelegt werden. Von dieser Vorschrift können gemäß Beschluß der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee vom 23.02.06 folgende Ausnahmen gemacht werden:

*
4-Takt-Benzinmotoren (Einbau- und Außenbordmotoren) bis einschließlich 74,0 kW müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz, entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie erfüllen.
*
Bestehende 4-Takt-Benzin-Innenbordmotoren über 74, 0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorenleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird.

Eine Liste mit den zulassungsfähigen Stufe 1 bzw. 2 Einbau- und Außenbordmotoren erhalten Sie beim Schifffahrtsamt. Als Nachweis, dass der Motor nach der BSO abgasgeprüft ist, erhalten Sie vom Hersteller des Motors bzw. vom Händler beim Kauf ein sog. Abgastypenprüfzertifikat. Dieses muss dem Schifffahrtsamt in Kopie vorgelegt werden.

Die Abgasvorschriften gelten nicht nur für Neuzulassungen, sondern auch für Austauschmotoren!
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