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Alt 26.08.2011, 17:24
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daniels daniels ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von klaus52 Beitrag anzeigen
Diese Auskunft habe ich vom Wasser- und Schifffahrtsamt bekommen.
mfg. Klaus

........diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig. Massgeblich ist der § 3 Absatz 1 der GPSGV.
Diese ist seid Juni 1998 für Boote notwendig, wenn sie in der EU in Verkehr gebracht wurden. Diese CE Zertifizierung hat neben der Beschriftung mit der Buchstabenkombination CE noch eine Konformitätserklärung als "Muß". In der Regel für jedes einzelne Boot ausgestellt. Will heißen, neben den durchgeführten Prüfungen und/oder wo nach der Hersteller sein Boot klassifiziert hat, ist noch die Boots-Serien- oder Teilenummer dort festgehalten. Diese findet man typischerweise auf dem Typenschild. Übrigens bei sicherheitsrelevanten Änderungen am Boot erlischt die Konformitätserklärung. Die Konformitätserklärung gilt für das Boot, so wie es die Werft verlassen hat bzw. wie der Hersteller es "erklärt" hat. Damit müssen alle baulichen Veränderungen vom Hersteller schriftlich (Herstellererklärung) als zugelassen festgehalten sein.

Wertvolle Hilfe sind hier zu finden:

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Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtbootes bitte auf die Konformitätserklärung, auf die Bedienungsanleitung und an das Eignerhandbuch achten. Alle Dinge sind beim Kauf/Verkauf Pflicht. Ausnahme Boote die erstmalig vor Juni 1998 in Verkehr gebracht oder Ausnahmen nach der Richtlinie Sportboote.

Wobei es immer wieder unterschiedliche Aussagen und Vorgehensweisen der WSA gibt. Muss man jedoch auch sagen, dass sie immer einheitlicher in den letzten 2-3 Jahren geworden sind.
Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen. So wie er es macht, umschifft er die 10. GPSGV und macht daraus nur eine Ummeldung und übersieht den Verkauf von Dir.

So meine Aussage zur Konformitätserklärung und den daraus resutierenden Buchstaben CE,
Hans
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