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Alt 27.08.2011, 09:06
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daniels daniels ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von klaus52 Beitrag anzeigen
Die Zertifizierung sei nur erforderlich, wenn ein Boot zum ersten mal zugelassen wird. Ist das Boot aber schon einmal angemeldet worden, braucht es diese Zertifizierung nicht.
mfg. Klaus
Hallo Klaus,
diese Aussage ist nicht richtig. Wenn Du es erstmalig nach Juni 1998 in den Verkehr bringst, muss vom Importeur/Hersteller Dir als neuer Bootsbesitzer eine Konformitätserklärung, Eignerhandbuch (Gebrauchsanweisung) ausgehändigt werden und damit verbunden eine CE Kennzeichnung.
Also zuerst hat Konformität und CE nichts mit einer Anmeldung zu tun, weder vor noch nach 1998.
Die EU Staaten dürfen, wenn ein Boot eine gültige Konformitätzserklärung und ein gültiges CE Zeichen tragen, sie die die Inverkehrbringung und Anmeldung nicht verbieten, einschränken oder behindern. So sagt es die Richtlinie 94/25/EG. Damit muss Du heute Boote nach Juni 1998 in jedem Falle eine gültige Konformitätzserklärung und ein gültiges CE Zeichen haben, denn ansonsten könnten sie es verbieten, einschränken oder behindern.

Wie schon geschrieben, muss keiner seine Konfi ständig mitführen. Denn ein Boot was nach 1998 in EU im Verkauf war, muss ja eine haben, ansonsten hat die Behörde (Zoll, Gewerbeaufsichtsamt,..) schon früher geschlafen.

Mein Bootshersteller stellt sogar für das Boot nur einmalig eine "Konfi" aus. Also liegt diese bestimmt nicht auf dem Boot. Was ich jedoch wie Dieter schon schrieb mitführe ist eine Kopie der Rechnung, weil sich der Zoll zu Wasser und zur Strasse dafür interessieren könnte (dürfte).

Wobei ganz ehrlich ich führe von allen Geräten (Funk, Beleuchtung, Rettungswesten,....) also auch Boot, eine Kopie der Konformitätserklärung mit. Es gibt immer wieder neugierige Kontrollorgane und nicht immer habe ich Lust zum Diskutieren.

Also vor Juni 1998 gab es offizielle noch keine Konformität und kein CE, übrigens auch nicht für Maschinen und Spielzeug, und nach Juni 1998 war sie Pflicht und auf Grund der Auslegung der Sportbootrichtlinie verlangen jetzt die WSA(ich denke man beruft sich auf den Kapitel I, Artikel II, Satz 1 und 2 der Richtlinie 94 25EG) eine Konfi für die Boote nach 1998 gebaut/Inverkehr gebracht wurden. Manche leider aus Unwissenheit auch für Boot vor 1998, aber das könnte man mit meinen vorhergeghenden Links ablehnen.

Ich sehe in der Zukunft viel mehr das Problem der technischen und sicherheitsrelevanten Änderungen der Bootsbesitzer. Der eine verlängert sein Boot um 10 cm, der andere sägt man Spiegel um den Kurzschaft dran zu bekommen oder die Fans der Yohurtbecher entfernen die Auftriebskörper und bauen an diesen Stellen lieber Tanks, Booster und Stauräume.
Das würde aber in jedem Falle das erlischen der "Konfi" bedeuten. Denn ich als Hersteller erkläre ja die Sicherheit mit meinem guten Namen in der Konfi und benenne dort auch das Prüfverfahren von Qualität, Sicherheit und die damit angewandten technischen Normen.
Ob das nach dem Umbau noch alles so ist ? Damit erlischt automatisch die CE Kennzeichnung und damit auch die Konfi-Erklärung. Das kann aber kein WSA erkennen, sondern erst wenn Ermittlungsbehörden nach Unfällen tätig weden.


So nebenbei das gilt auch für Kaffeemaschinen, Rasieapparate, Spielzeug, Bohrmaschinen und ......... Da muss nicht nur ein CE drauf kleben, sondern es muss bei jedem Teil eine entsprechende Konformitätserklärung und eine in Landessprache verfasste Gebrauchsanweisung dabei sein. So etwas kontrolliert auch der Zoll, Gewerbeaufsichtsämter und sogar Abmahnunsanwälte.


Hans
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