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Alt 04.02.2005, 18:34
Neptun Neptun ist offline
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Hi,
ich hatte leider noch nicht das Vergnügen, da wir erst seit dem letzten Jahr ein entsprechendes Boot haben, aber die Sachlage ist doch eindeutig:
- zweite Person als Beobachter
- an Bord muss jemand sein, der eine gültige Fahrerlaubnis hat.
Wenn die einzige Person mit gültiger Fahrerlaubnis hinterhergezogen wird, ist das nicht zulässig.

Mal praktisch gesehen:
Ich meine, dass zum Ziehen von Wasserskifahrern & Co. ein erfahrener Bootsführer gehört. Die Ehefrau oder das 16jährige Kind, die gelegentlich mal das Boot fahren dürfen, wenn Pappi daneben steht, sind bestimmt viel zu unsicher, um richtig auf unvorhergesehene Situationen zu reagieren, und selbst wenn nicht, ... und wenn dann was passiert????? Dann ist das Wehklagen groß, es gibt juristisches Hickhack, ganz davon abgesehen, dass da Menschen verletzt sein können.

Deshalb gibts für mich, obwohl ich auch mal fünfe gerade sein lasse, in diesem Fall kein Wenn und Aber
==> entweder fährt jemand mit gültiger Fahrerlaubnis das Boot, oder man fährt nicht Wasserski. Ganz die Meinung, die CRRC vertritt.

Grüße
"Neptun"
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