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Alt 18.05.2009, 09:08
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von hermann2441 Beitrag anzeigen
das geht ohne Vorführung, wenn es die CE-Zertifizierung hat.
@Hermann: Du solltest, wenn du schon derartige Dinge behautest, diese auch richtig darstellen und nicht durch unvollständige Zitate hier falsche Tipps geben! Es gibt immerhin viele Newbees hier im Forum, die dann womöglich von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Zur Klarstellung:
Die CE ist für Boote ab Baujahr 16 06 1998 notwendig, hat aber mit der Überprüfung ansich nichts zu tun.
Wenn du ein neues Boot incl aller Papiere (eben auch incl CE) hast, kann die erste Überprüfung bei Booten entfallen, das ist alles.
Die Überprüfung (bzw Zulassung) ist 10 Jahre gültig, dannach kann sie neu gemacht werden, dabei wird das Boot dann auch im Regelfall überprüft (auch wenn du CE hast!).

Auch dass eine Pinne, wenn vorgeschrieben, bei der Anmeldung nicht überprüft wird, ist falsch.
Wenn eine Überprüfung stattfindet, dann wird auch das überprüft. Klar, wenn es bei einer Neuanmeldung keine Überprüfung gibt, kann auch keine Pinne überprüft werden.

Aber auch die Polizei kann diese Dinge bei einer Kontrolle überprüfen, und gegebenfalls bei Nicht Vorhandensein einer geforderten Pinne das Boot stilllegen.

Deshalb solltest du nicht den Eindruck vermitteln, es sei egal, ob man ein Boot mit oder ohne Pinne steuert!!!

Auch das mit den 20 PS stimmte nicht, es waren 21 (über 15 KW), bezeichnend waren immer die ganzzahligen KWs, auch bei der damaligen PS-Grenze am See waren es 80 KW und nicht wie so oft behauptet 110 PS.
Man sollte sich deshalb auch in Zukunft angewöhnen, die KW zu erwähnen, die PS einfach in Klammer setzen (in den Gesetzen werden kaum noch PS erwähnt!).

Übrigens bemerkenswert, dass die NÖ Landesregierung anscheinend die neuen Bestimmungen (Pinne ab 23 KW (ca 31 PS für Schlauchboote usw) schon online gestellt hat, OÖ noch nicht.
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Für die Zulassung sind zwar die Länder zuständig, die Gesetzgebung aber obliegt dem Bund, demnach sollten die Zulassungsbestimmungen in allen Bundesländern gleich sein (diverse lokale Ausnahmen zB Fähren usw kanns schon geben, vermute ich jetzt mal)

Eine Ausnahme dazu bildet lediglich der Bodensee, da gelten eigene Bestimmungen.

Nachsatz: es dürfte sich in diesem Jahr etliches an den Bestimmungen geändert haben, also immer nachlesen.
Dazu ein Zitat aus der Homepage der NÖ Landesregierung, welches bezeichnend ist:
Zitat:
Zitat von NÖ Landesregierung
Die Detailinformationen über die im Einzelfall jeweils erforderlichen Unterlagen und die näheren Informationen über den Ablauf und die Kosten des Verfahrens entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt in der Infobox ! In diesem Merkblatt finden Sie unter dem Punkt „Technische Hinweise" auch wichtige Informationen über die erforderliche technische Ausstattung von Booten !

Geändert von Berny (18.05.2009 um 09:16 Uhr)
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