Hi,
ich sehe gerade, dass du Öterreicher bist
Dann wirds ja nochmal komplizierter, denn gegen euer Bootsführerscheinsystem ist das unsere ja direkt einfach.
Trotzdem ändert das nichts an der prinzipiell gültigen Tatsache, dass im Ausland das Führerscheinrecht des Landes gilt, aus dem der Ausländer herkommt.
Natürlich gibts auch hier bestimmt Einschränkungen, ich denke mal, dass es da Einschränkungen bezüglich der Dauer des Aufenthalts gibt, ....
Nun, für Österreicher ist es wohl noch ein wenig komplizierter.
Übrigens, zu meinem Beispiel mit dem Hollandfahrer:
Auch für den gilt im Grunde das deutsche Führerscheinrecht, nur hats in Holland halt keinen gejuckt
Ich denke mal, dass sich die Leute im Ausland keine Gedanken darüber machen, ob da ein Einheimischer drin sitzt oder nicht, hauptsache, die Fahrzeuge entsprechen den geltenden Bestimmungen.
Grüße
"Neptun"