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Alt 25.07.2007, 15:41
rotbart
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Zitat:
Zitat von OLKA
Wie die Chancen stehen, weiss ich auch nicht, aber wie die Klage begründet werden soll steht doch wohl im Link des ersten Beitrages:
Da kann man nur leise lächeln, das
Zitat:
Die rückwirkende Erhebung der neuen, höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile verstößt nach Auffassung der Reisemobil Union (RU) gegen das Grundgesetz. Auszugsweises Zitat BVerfG: Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten.
Hält doch keine 5 Minuten
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