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Alt 27.09.2005, 10:57
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
1) Diese Vereinbarung gibt es seit dem August, hier wurde festgestellt, dass der IC anerkannt wird. Frag mich jetzt aber nicht auf die schnelle, wo das steht (??). !)
Hallo Berny!

Würde mich wirklich brennend interessieren, wo und was da drinnen steht - vielleicht fällt dir die Quelle ja noch ein!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Bei dieser Vereinbarung wurde vorerst sogar gefordert, dass beim IC drinnensteht, für welchen Fahrbereich und welchen Küstenabstand der IC gilt (ist ein anderes Thema, weil in amtlichen Dokumenten Österreichs es keinen Fahrbereich für die Küsten geben kann !)
Der Fahrtbereich steht bei den österr. Küstenscheinen sehr wohl drinnen - es gibt den FB2 für 20SM, den FB3 für 200SM sowie den FB4 für weltweite Fahrt!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Es gibt lediglich privat ausgestellte Patente für Küstenbereiche des MSVÖ und des ÖSV, diese sind aber keine amtlichen Dokumente (das wird leider auch immer wieder etwas falsch dargestellt!)
Die österr. Scheine des ÖSV und MSVÖ sind seit etwa Mitte 2004 nicht mehr nur "amtlich anerkannte" sondern tatsächlich amtliche Befähigungsnachweise und werden mittlerweile von der österr. Staatsdruckerei ausgestellt. Infos dazu findest Du Um Links zu sehen, bitte registrieren

@dodl

Italien könnte von Dir den im Heimatland vorgeschriebenen Schein verlangen - für Dich als Österreicher ist aber lt. österr. Gesetz kein Schein Pflicht. Damit wird man sich aber sicher nicht zufrieden geben und daher i.d.R. auch den kroatischen Schein anerkennen. Ich weiß zumindest von etlichen Leuten, die seit Jahren in Italien mit dem HR-Patent fahren und keine Probleme damit hatten. Früher verlangten die Italiener eine italienische Übersetzung des HR-Patents, da diese damals nur in kroatischer Sprache ausgestellt waren - heute sind die Scheine in kroatisch und englisch ausgestellt! (ist aber nicht als rechtsverbindliche Aussage von mir anzusehen!)

Mit dem MSVÖ-FB2 und dem zugehörigen IC kannst Du in Italien auf jeden Fall fahren, ob sich der Aufwand der FB2-Ausbildung für einen Schlauchbootfahrer lohnt steht allerdings auf einem anderen Blatt geschrieben...

Wie schon einmal erwähnt, ist das wichtigste der Versicherungsschutz - wenn Deine Versicherung einen Führerscheinpassus im Vertrag hat, ist dieser natürlich entsprechend einzuhalten.

L.G.

Edwin
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