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Alt 28.06.2017, 14:20
Impeller 66 Impeller 66 ist offline
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Boot Infos

So.....

ich gehöre zwar zur arbeitenden Bevölkerung, habe mir aber trotzdem Zeit genommen und bei der WaPo Lübeck nachgefragt.

hier ein Auszug aus der Antwort!


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zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgenden Auskunft geben:



Gem. § 5 Sportbootführerscheinverordnung – SpFV bedürfen keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ………… auf der Seeschifffahrtsstraße, Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt.



Das heißt für Sie, dass Kinder mit einem mit 15 PS motorisierten Boot fahren dürfen, da eine Altersgrenze in der neuen Verordnung nicht vorgesehen ist.



Allerdings und das bitte ich zu beachten, darf nach § 3 Absatz 3 Satz 1 SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert ist. Auch ein Kind darf ein Fahrzeug nur führen, wenn es geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Hier obliegt es, wie schon bislang im Seebereich, den Erziehungsberechtigten, zu beurteilen, ob ihre Kinder unter Berücksichtigung der Grundsätze guter Seemannschaft und den damit verbundenen Anforderungen zum Führen eines derartigen Sportbootes geeignet sind.



Die komplette Führerscheinverordnung finden sie u.a. in dem unten aufgeführten Link.



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So hoffe es ist jetzt für alle eindeutig!!!!!!
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