Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 13.01.2004, 21:38
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 10.525
abgegebene "Danke": 198

Boot Infos

Servus Micha!

Hier die Antwort. als leichter Hänger gilt ein Anhänger mit einem GG von max. 750kg. Einschwerer Hänger arüber, jedoch darf dieser Hänger das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Ortsgebiet Freiland Autostraße Autobahn

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger (Klasse B) 50 km/h 100 km/h 100 km/h 100 km/h

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger (Klasse B) 50 km/h 80 km/h 80 km/h 100 km/h

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeugs übersteigt (Klasse BE) 50 km/h 60 km/h 70 km/h 80 km/h -. Hiezu benötigt man jedoch einen Hängerschein

Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten