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Alt 14.11.2007, 14:27
rotbart
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Hallo Andreas,

da haben wir gleichzeitig geantwortet...

eins aber nocht (grade nachgeschaut):

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 1.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt.

Gruß Markus
Das hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen
Fakt ist :
  1. Das Flaggenzertifikat ist der einzige amtliche Schein
  2. Er ist ausserdem der einzig gültige Eigentumsnachweis
  3. Er gilt weltweit - im Bereich See / Küste in EU Europa auch Binnen Bei den Schweizern bin ich überfagt.
  4. IBS und alle anderen sind Verbandsscheine - die auf Verbandsebene mit ausländischen Einrichtungen Verträge abeschlossen haben und sonst nichts
  5. m.W. gilt das F-zertifikat am längsten = die geringsten Kosten (müsste aber nochmal nachsehen)
  6. Last but not Least es berechtigt zur Führen der Dt. Flagge - mag wenig beeindruckend sein, ist aber ein Nachweis, das es sich um ein dt. Boot handelt hieraus können sich gewaltige Weiterungen im Schadensfall ergeben, so z.B. die Frage welches Recht anwendbar ist. Das mag manchen jetzt unsinnig erscheinen aber ich habe ein entsprechendes Beispiel selbst erlebt.

Zu Punkt (6) im Schadensfall ist auf ein registriertes Boot (F-zertifikat) das dt Recht anzuwenden, dies gilt aber nicht bei den Verbandsscheinen. (Artk. 91 UN seerechtsübereinkommen)
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