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Alt 14.11.2007, 14:47
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
Das hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen
Hallo Roland,

das hat sich schon rumgesprochen, nur merkt man sich das Ganze nicht auswendig...

Das Flaggenzertifikat oder wie ihr das hier nennt ist doch eigentlich das Schiffszertifikat?

Nicht nur dass im Falle des Unfalles das deutsche Recht gilt, wobei ich mich frage, welches Recht gilt, wenn das andere Schiff unter anderer Flagge fuhr?
Es ist eher so, dass nach dem "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen" genau geregelt ist, wie das auf dem Wasser dann aussieht.
Auf einem Boot/Schiff gilt dann auch nationales Recht unter der betreffenden Flagge unter der es fährt. ABER das Boot/Schiff bildet keinen Teil des Hoheitsgebietes, so oder so ähnlich

Es ist sinnlos darüber sehr viel zu diskutieren, Fakt ist, dass in den meisten Ländern der EU der IBS ausreichend ist, auch in Frankreich. Der IBS ist ein anerkanntes Zertifikat, sonst würde man auch bei Kontrollen Probleme bekommen. Den IBS bekommt man sehr einfach, bei Schiffzertifikat muss man über das Amtsgericht in das Seeschifffahrtsregister eingetragen werden. Dann ist man auch zum Führen der Nationalflagge verpflichtet.

Bekannt ist, dass Schiffszertifikat alle 8 Jahre, der IBS alle 2 Jahre verlängert werden muss. Vielleicht für jemanden interessant, der eine Weltumrundung oder mehrere mit dem Segelboot plant und daher einige Jahre unterwegs ist (wenn er sehr langsam segelt oder eben nicht in D halt macht... ).

Sinn oder Unsinn muss man selbst entscheiden. Die meisten haben "nur" den IBS und die 19€ Gebühren alle 2 Jahre, die sollten normalerweise kein Problem darstellen?!?

Gruß Markus

PS: Aber ich mach mich mal schlau, wie ich einen Eintrag ins Seeschifffahrtsregister bekomme... interessant wäre das schon! Besser, falls Du Dein Schiff dort eingetragen hast, dann beschreibe bitte einmal kurz die Prozedur und die Kosten...
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