Thema: Garantie?
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Alt 11.05.2006, 17:55
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Hallo Noname UZS...,

wenn Deine Werkstatt den Garantieantrag an YAM in D eingereicht hat, dann kannst Du nur hoffen. Das ist fair. Auch der Vorbehalt ist fair. Normal wäre die Vorauszahlung und dann bei Garantiebestätigung die Kreditierung.

Da Du den Motor von Privat gekauft hast, kannst Du Dich nicht an diesen Vorbesitzer wenden. Er könnte Dir aber behilflich sein mit dem Händler, wo er den Motor her hat.

Eine Werks-Garantie zählt in der Regel ab Neu-Kaufdatum oder bei einem Vorführmotor ab den Tag der ersten Inbetriebnahme durch den Händler (nur bei odentlicher Ausfüllung der Garantie-Unterlagen). Die entscheidende Frage wäre hier, was hat der Händler dem Vorbesitzer als Werksgarantie genannt?

Wenn Dir YAM eine Garantie ablehnen sollte für die CDI-Einheit, was eher unwarscheinlich wäre, wenn der Motor nur wenig Betriebsstunden hat, dann wirst Du um die Bezahlung der Kosten bei Deiner Werkstatt nicht drumrum kommen, leider. Ob Du dann noch diese Kosten bei dem Händler Deines Vorbesitzers entreiben kannst, wird sicher sehr schwierig werden, wenn nicht gar unmöglich.

Eine Garantie dürfte es zumindest nicht sein, wenn Du die Elektrik am Boot selbst verlegt hast und dabei die CDI-Einheit beschädigt hast. Das läßt sich aber überprüfen an dieser. Dazu dürfte Deine Werkstatt die Einheit an YAM zur Überprüfung eingesandt haben.
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