Zitat:
Zitat von Bredi
So habe mal gegoogelt.......hier ein Auszug SeeSchStrO.
A.5
Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
Verbot, vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 m von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers mit einer Geschwindigkeit von mehr als 8 km (4,3 sm) in der Stunde (Fahrt durch das Wasser) zu fahren:
Stangen mit einem gelben liegenden Kreuz.
Das heißt ich hätte nur 8 Km/h fahren dürfen ?
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Jetzt wo Dus schreibst ... da war was
! Ist die Frage, ob das ne Seeschiffahrtsstraße ist.