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Alt 21.11.2004, 22:23
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Boot Infos

Hallo
das Europ. Waffenrecht ist nicht vereinheitlicht.
Ich kann daher nur für Deutschland meinen Senf dazu geben, und das ist komplex genug. :schlaumai

1. Waffenrecht.
Unterscheidung zwischen Führen und Besitzen
Führen ist das Mitführen einer geladenen (Waffe und Munition zugriffsbereit) Waffe
Besitzen ist das Ausüben des Eigentums auf dem befriedeten Besitztum.
Für die Signalpistolen (Kennzeichnung auf dem Lauf: F im Fünfeck, bzw. PTB im Kreis) braucht man seit 2002/2003 einen sog. kleinen Waffenschein zum Führen.
Formsache, aber wenn man den nicht hat, begeht man eine Straftat (Illegaler waffenbesitz und läuft Gefahr dass die waffe sichergestellt wird)
PTB im Viereck ist Waffenbesitzkartenpflichtig und zusätzlich ist der kl. Waffenschein zum Führen erfoderlich.
das Nicosignal war früher frei, jetzt benötigt man einen kleinen Waffenschein!!!!!!

2. Sprengrecht:
§ 6/III 1. SprengV
Die Pyrotechnischen Gegenstände - Vom Tischfeuerwerk bis zu großen Feuerwerk das durch Sprengmeister gestaltet wird- werden in unterschiedliche Klassen eingeteilt die zur Gaudi von I - IV, die zu technischen Zwecken in PT1 und PT2
Die Prüfung erfolgt durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM)
Handfackeln, Rauchkörper zählen zur Klasse T1 Erwerb ab 18 Jahren frei
(Fallschirm-)Raketen zählen zur Klasse T2, diese dürfen nur mit einer Bescheinigung erworben befördert und transportiert werden, die entsprechende Zusatzqualifikation konnte beim Bootsführerschein miterworben werden.

3. Pyrotechnische Munition der Klasse PMI, II und ohne Kennzeichnung fällt unter dass Waffengesetz.
PM I darf ab 18 erworben werden (="Silvester"Munition)
PMII ist ein Munitionserwerbschein erforderlich.

Wie genau ein Sportler, der auf Notsignale angewiesen ist, Bergsteiger, Taucher, Bootfahrer, kontrolliert wird hängt,wohl von den Gesamtumständen ab.

Die deutschen Erlaubnisse gelten meines Wissen nicht für andere Länder (anders als der Führerschein), so dass ich beim Mitführen außerhalb Deutschlands
durchaus Probleme haben kann.

Ich hoffe ich habe etwas Licht in die rechtlichen Aspekte gebracht, vielleicht kann Berny das Licht für die Österreichischen Vorschriften nocht anzünden.

Marcus
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