Einzelnen Beitrag anzeigen
  #44  
Alt 23.12.2007, 16:43
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.08.2003
Beiträge: 10.525
abgegebene "Danke": 198

Boot Infos

Hi berny!

Da ist nichts Polemisches in meinen Aussagen drinnen. Ich kann es einfach nicht verstehen wenn jemand das Risiko eingeht mit dem öster.Binnenpatent in HR zu fahren welches definitiv dort nicht anerkannt ist. Aber wie die Praxis zeigt fahren viele Österreicher dort mit unserem Binnenpatent. Weil es eben einige Hafenkapitäne tolerieren. Das weist du genau weil du mit dem selben Schein unterwegs bist und du dir die paar Euro fürs HR Patent sparen willst. Geiz ist Geil will ich hier nicht sagen. Ich nenne es Blödheit wenn ich das machen würde. Das HR Patent ist wenn man rechnen kann immer die billigere Variante als einen Schaden. Unfall etv. zu haben der nicht gedeckt ist . Vom Zivielrechtlichen will ich mal ganz absehen was in einem Schadensfall alles kommen kann...... Berny das meine ich zu 100% ernst . Ich suche hier kein Streitgespräch mit dir.
Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Rotti: Die Dinge die so behauptest, sind aber leider nur teilweise richtig, du solltest schon ergänzen:
1) Versicherungsschutz: Du solltest dazu sagen, dass dieser Unfallcausal behandelt wird. = Wenn der Unfall damit zusammenhängt, weil du die nötigen Vorschriften oder Küstenkenntnisse nicht beachtet hast, dann kanns sein, dass die Versicherung aussteigt, weil du eben diese Kenntnisse nicht nachweisen kannst (zB Auflaufen auf eine Untiefe in Unkenntnis der Bedeutung der Quadranten, Unfälle in Häfen aufgrund Unkenntnis der Vorrangsvorschriften, usw usw). Dies heißt aber nicht, dass bei jedem Unfall automatisch die Versicherung aussteigt und die meisten Unfälle haben nichts direkt mit diesen Vorschriften zu tun! Wenn aber doch, dann kanns Probleme geben, aber auch hier gehts um den Nachweis der Kenntnisse, es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ich diesen Nachweis anders als mit einem HR-Patent vorlegen kann DAs wäre fast so als ob du in deinem Job bei einer Verkehrskontrolle es tolerieren würdest das ein Ausländer mit enem in Österreich nicht anerkannten Führerschein fährt. Hat er einen Unfall dann muss er sich das mit seiner Versicherung ausmachen(Das Patent ist ja nur ein Beispiel, wie ein Nachweis erbracht werden kann!).
2) Nachweis beim Kapitän: Der Nachweis über das vorgelegte Patent steht bei mir im Formular des Permits (Personenliste), nämlich die Nummer des Patents, welches du beim Kapitän vorlegen mußt, damit du dein Permit bekommst.

O.k., muss ich nachsehen ob es drinnen steht. Nur, frag mal deine Versicherung was anerkannt wird. Denke du weist es nicht mal was die verlangt, sonst würdest hier nicht so schreiben. Ruf mal bei deiner Yachtpool an. Der sagt dir dann was verlangt wird. Deshalb schreib ich das ja, weil mich Dr. Schöchl von der Yachtpool aufgeklärt was von denen verlangt wird. Glaubst du es immer noch nicht und die Versicherung zahlt nicht, dann kannst du ja - obwohl der Hafenkapitiän deine Papiere ins Permit eingetragen hat - den Hafenkapitän verklagen ....
3) Gültigkeit von HR-Patenten: Auch dein HR-Patent gilt nicht in Italien, also fährst auch du dort "illegal", somit lügst du dich ja auch selber an......Hab ich so nie behauptet dass es in Italien für einen Österreicher gültig ist. Es geht mir hier nur um HR. Was allerdings stimmt dass ich anfangs bei meinen Italienfahrten in Venedig der Meinung war dass das österr, Binnenpatent dort gütig ist und dort genügt. Welch ein Glück dass nichts passiert ist...

Somit sind deine Aussagen eh nur polemisch, sind also nur negative Stichelein, wie halt so oft nichts konstruktives.Wenn du meinst, ist ja eh dein Geld im Falle eines Schadens das du oder ander Österreicher im F'all des Falles verlieren. Warum meinst denn dass kein einziger Vercharterer in HR unseren Schein ablehnt und du dort kein Boot bekommst????????? Dreimal darfst raten.... .

Wie gesagt, bei all diesen Grauzonen wäre eben ein österreichischer FB1 die einfachste und auch richtige Lösung.[B]Da gebe ich dir Recht! Nur bis es soweit ist dass hier in Österreich einer angeboten wird, würde ich wieder das HR Patent machen um nicht illegal und unversichert dort unten unterwegs zu sein[/B]
Man kann nur hoffen, dass die Verbände hier im Sinne der Bootfahrer agieren.
Im Hinblick auf den Beitritt von HR zur EU kann genau dieses Patent in Zukunft die Lösung so mancher Probleme sein (zB bilaterales Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung)
Auch für Segler könnte dies irgendwann mal von Bedeutung sein, wer weiß, was alles kommt, immerhin haben die Kroaten ja auch für Dingis das Permit eingeführt. Somit ist trotzdem der ÖSV gefordert, diesen FB1 für Motorboote zu unterstützen.

Zum Thema FB2:
Mit meinem Boot (4,3 m) darf ich in die für den FB2 vorgesehenen und über den FB1 reichenden Gebiete gar nicht fahren! (schon mal wer daran gedacht ?) Somit ergibt sich (derzeit!) kein Bedarf für diesen FB2.

LG Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von Rotti (23.12.2007 um 16:50 Uhr)
Mit Zitat antworten