Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 06.11.2003, 22:23
Michel
Gast
 
Beiträge: n/a


Hallo,

also eben habe ich zumindest eine Antwort von dem WAPO, den ich angeschrieben habe bekommen.

Hallo Michael,

wenn du Licht in diese Angelegenheit bringen möchtest, musst du die
zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von
Spoprtbootführerscheinen durchackern. Diese Vereinbarungen sind mit fast
allen europäischen Staaten getroffen worden. Wir haben auf der Dienststelle
auch nicht immer das aktuellste Material. Wenn du hunderprozentig sicher
gehen willst, musst du dich in den Verwaltungsdschungel des
Bundesverkehrsministeriums wagen und dort mit dem zuständigen Sachbearbeiter
reden. Ich kann das durch unsere Behördenstruktur von hier aus nicht, da ich
in einer Unterbehörde sitze und nicht mit einer Oberbehörde ohne die
Genehmigung meiner Behörde Kontakt zur Oberbehörde aufnehmen darf (*kotz*),
du als Privatmann hast damit aber nichts zu schaffen.

Lieben Gruß und viel Erfolg

Michael Seegers

PS: ich werde in den kommenden Tagen dein Forum als Link auf meine Seite
setzen.

Ist nicht sehr ergiebig aber es scheint für deutschland etwas zu geben. Auf jedenfall scheint Michael sehr nett zu sein.

Und ein Link ist doch auch nicht schlecht Martin, wie sieht es mit eine Tausch aus?

Was meinst DU?

Mit Zitat antworten