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Alt 24.09.2005, 11:21
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Zitat:
Noch eine Anregung an die Admins: Wegen der Bedeutung des Themas wäre es vielleicht sinnvoll, den Thread nach "Papierkram" zu verschieben...?

Gruß

Harald
Ich denke, das sollten wir später machen, sonst kann Felix dazu nix mehr schreiben.

Zum Thema:

Ich bin davon überzeugt, dass die im Ausland bezahlten ungerechtfertigten Strafen (aus Unwissenheit der Entenpolizei, oder auch absichtlich ) vor dem Europäischen Gerichtshof zurückgeklagt werden können.

Die falsche Auslegung eines Gesetztes bedeutet ja nicht, dass es nicht mehr gilt.

Das gibt's ja nicht nur im Wasersport: Ich fahre auch heute noch mit dem "alten grauen" Führerschein der Klasse 2 durch die Gegend, der auch überall anerkannt werden muss (leider aber nicht immer wird )

Wenn ich aber das Recht in Anspruch nehme, dann gilt es natürlich in alle Richtungen: Also wenn zu Hause in D-Land gilt 5 führerscheinfreie PS, dann auch in Italien.
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