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Alt 23.01.2007, 20:50
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yoker6660 yoker6660 ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von DieterM
hmmm, Harald, sicher wird die Flaggenführung im deutschen Falggengesetz geregelt, dort betrifft sie aber in erster Linie die Seeschiffahrt und weniger die Sportschiffahrt.

Der deutsche Seglerveband regelt auch die Verwendung der Flagge in der segelnden Sportschiffahrt, wo sie gangundgebe ist.

Ich finde, der Deutsche Motorsport Yacht Verband, siehe

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gibt hier eine eindeutige Klärung zur Flaggenführung bei motorisierten Booten, was wir ja als motorisierte Schlauchboote auch sind.

Da gibt es z.Bsp. eindeutige Muß-Hinweise zur Führung der Nationale auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen und im Nordostseekanal, aber auch die Empfehlung auf intenationalem Binnenwasserstraßen die Nationale zu führen. Das die Nationale gerade auch im Ausland Binnen wie im Küstenbereich, erst Recht bei Hafeneinfahrten gesetzt werden soll und dazu auch noch eine Gastlandflagge, gehört nicht zum Muß, aber zur guten Etiquette. Hier müßte man sich die lokalen Länder-Flaggengesetze mal durchlesen, was aber hier zu weit führen dürfte.

Tatsache ist, das etliche Schlauchboote-Hersteller teilweise serienmäßig, teilweise als kaufbares Zubehör auch für kleine Schlauchboote kleine Flaggenstockhalter für steuerbord Achtern und auch auf dem Bug bereit halten (z:Bsp.ZODIAC/BOMBARD, früher WIKING usw.).

Wer nicht gerade nur auf seinem heimischen See mit dem Schlauchboot rumkurvt, wäre gut beraten sich mal ein bischen in dem für sein Schlauchboot verfügbaren Zubehör zur Flaggenführung zu erkundigen.

Gute Seemannschaft zeichnet den Einzelnen immer aus, und schließlich wollen wir ja auch den Rubberdog Stander zeigen.

Eine Steigerung der Flaggenführung ist das deutsche Flaggenzertifikat für die deutsche Sportschiffahrt, zu bekommen bei dem Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie in Hamburg, Um Links zu sehen, bitte registrieren. Das ist steht im Flaggenrechtsgesetzt und stellt ein bundesamtliches Dokument dar für ein Boot, das unter der Bundesflagge fährt. Es stellt nicht nur das Eigentum eines deutschen Bundesbürgers, sondern stellt auch eine eindeutige internationale Rechtslage dar. Damit steht es über einer WSA, ADAC oder auch DMYV Bootszulassung, die natürlich im Ausland auch anerkannt werden.

Beispiel: als ich im letzten Frühjahr in HR bei dem dortigen Hafenamt meine Bootsdokumente ausbreitete, griff sich der Hafenkapitän als erstes das Flaggenzertifikat mit meinem Reisepaß und dann die Haftversicherungsbestätigung, die WSA Zulassung und Führerscheine ließ er unbeachtet. Dann folgte die Personenliste und die Bezahlung der Küsten-Vignette-Kosten , und nach 10 Minuten war alles erledigt. Das ich auch ein Flaggenzertifikat für meine Boote habe, hängt mit Korsika (Frankreich) zusammen, wo ich seit den 70ern immer wieder hinfahre mit Boot.
Hallo zusammen,

das meinte ich mit epischer Breite.
Genauso wurde es uns im Seekurs gelehrt.
Bei Dickschiffen wurde der Flagge sogar noch eine weitere Bedeutung zugemessen.
Usus wäre: Wenn die Flagge in er Marina gesetzt ist befindet sich der Skipper an Bord, ist sie aufgewickelt befinden sich nur Gäste an Bord, ist keine vorhanden ist niemand befugtes an Bord.
In diesem Fall achten die Nachbarn und der Hafenmeister insbesondere darauf, dass niemand sich an Bord des Schiffes begibt, der unbekannt ist. Mag Seemannsgarn sein - klingt aber plausibel - hat aber wahrscheinlich keine Relevanz für alle die keine Kajütte oder besagte Flybridge auf ihrem Schlauchi haben.

Grüße

Roland

PS: Ich werde auf Nummer sicher gehen und mir das Zertifikat anfordern.
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