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Alt 25.09.2005, 20:49
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attorney attorney ist offline
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Boot Infos

Hi,

drehen wir doch mal den Spiess zur Verdeutlichung mal um:

ein Kroate oder anderer Landsmann, der generell in seinem Land ab 1 PS einen Führerschein braucht, dürfte hier in Deutschland problemlos bis 5 PS führerscheinfrei fahren. Da wird nicht auf etwaige strengere Regelungen des Heimatlandes abgestellt und dürfte per Gesetz oder Rechtsverordnung auch nicht abgestellt werden. Sonder-Binnen-Vorschriften wie das Bodenseepatent mal hier ausgenommen, aber dieses gilt ja auch genauso für uns Deutsche.
Ein Italiener, der bei sich zu Hause bis 40 PS führerschein fahren darf, dürfte mit seinem Boot hierzulande auch unter ital. Flagge nicht ohne Führerschein mit mehr als 5 PS fahren, wohingegen ein bestehender ital.amtlicher Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss, gleichgültig, unter welchen Voraussetzungen dieser erteilt wurde.
Hingegen richtet sich die Sicherheitsausrüstungspflicht nach den Bestimmungen des Landes, unter dessen Flagge das Boot fährt.

Noch ein Beispiel zur Verdeutlichung: Hierzulande braucht man für ein Mofa auch keinen Führerschein. Wenn es in einem anderen Land eine Regelung geben sollte, wo generell für das Fahren mit einem Kraftrad ab 1 PS ein Führerschein Pflicht ist, bräuchte dieser Landsmann in Deutschland für das Fahren mit einem Mofa mit Sicherheit keinen Führerschein.
Hat er nach ausländischem Recht einen Führerschein, der ihn im Heimatland zum Fahren mit einer 100 PS Maschine berechtigt, darf er auch hierzulande damit zumindest fahren, wenn er hier keinen Wohnsitz hat und der Führerschein intern. anerkannt ist. Nimmt er hier seinen Wohnsitz muss er nach einer kurzen Übergangsfrist ein deutsches Zertifikat nachweisen wobei es von Land zu Land verschieden ist, welcher ausländische Führerschein ganz, oder mit Zusatzprüfungen oder gar nicht anerkannt wird.

So einfach ist das und das gilt umgekehrt auch in Italien.

Und bei grundlegenden Gesetzes- und Rechtslagen geht es nicht um Meinungen, die jeder so nach seinem gusto vertreten kann. Entweder ist es so oder nicht. Zwar gibt es in juristischen Fragen oft auch verschiedene Ansichten, aber nicht zu grundlegenden Bestimmungen, die klar gefasst sind und vorliegend gibt es eben keine interpretationsoffenen Regelungen .

Gruss
Rainer

Geändert von attorney (25.09.2005 um 21:03 Uhr)
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