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Alt 17.08.2005, 19:14
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Zitat von rotbart
Hi Carsten
Und wenn Du nun nochmals nachliest ist es nach FlRG verboten dort wo üblicher Weise die Natinale zu wehen hat, eine andere wehen zu lassen
Tja mein Lieber Rotbart,
und einmal mehr drehst Du Dich im Kreis
Lies doch einfach nochmal, was ich dazu geschrieben hatte...
Und dann noch einmal ganz konkret:
Wenn ich die dt. Nationalflagge üblicherweise an den unteren beiden (von vier) Ringen auf der StB Seite meines Geräteträgers festmache, wo meinst Du wäre dann die übliche Stelle auf meinem Boot im Sinne des Flaggenrechtsgesetztes? Na? Genau diese Stelle? Die gesamte StB-Seite des Geräteträgers? Der komplette Geräteträger? Das komplette Heck oder gar die gesamte StB-Seite?
Und so etwas findest Du eindeutig? Begründe Deine Wahl einmal!
Ich glaube jedenfalls nicht, das man sich bei dieser Gesetzteslage strafbar macht, wenn man die Gastlandflagge an den beiden Ringen über der Heimatflagge führt, schließlich haben wir auf unseren "Yachten" ja nicht allzu viel Auswahl zur Befestigung, so das man die "Stelle, wo die Bundesflagge gesetzt ist" wohl kaum sehr großräumig verstehen kann.
Anderer Auffassung? Dann aber bitte Argumente ...
Gruß
Carsten
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