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Alt 31.03.2022, 14:07
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Stier2504 Stier2504 ist offline
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Meine Aussage bezieht sich jetz erstmal aufs deutsche Recht.
Wenn man aber mal eben einen Blick auf die Seite von Um Links zu sehen, bitte registrieren wirft, sieht man sehr schnell, dass dort die Go-Maut für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchsten zulässigen Gesamtgewichts gilt. Damit is meines Erachtens doch recht deutlich der Wert, welcher in den Papieren steht, gemeint.
Ich denke, für das Führerscheinproblem wird es ähnlich sein.
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armstor (31.03.2022)