Denk bitte daran, dass nach einem Jahr eine Beweislastumkehr erfolgt. Im ersten Jahr müsste der Händler beweisen, dass der Schaden durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist. Im zweiten Jahr bist Du in der Beweislast und das macht die Sache deutlich schwieriger, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Fotos machen zum dokumentieren und schriftlich per Einschreiben Nachbesserung verlangen.
Sorry, war off topic
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