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Alt 19.08.2017, 22:20
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Moin,

3. Ja, aber ein zusätzlicher Kaufvertrag ist besser.
Die Zahlung reicht aus, wenn sich aus dem Überweisungstext die Kaufsache zuordnen lässt.

Begründung: Bei einem Kauf einer beweglichen Sache sieht das BGB weder einen notariellen KV noch ein Schriftformerfordernis vor.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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