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Alt 19.11.2009, 14:04
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Peter, ich finde gut, was du da gemacht hast.

Bitte speichere den E-Mail Verkehr ab oder druck ihn aus, es könnte möglich sein, dass der Käufer hier auftaucht, das liest und dies bei einem eventuellen Anspruch brauchen könnte, dies geht soweit, dass du sogar als Zeuge aussagen könntest.

Das Grundprinzip ist nämlich sehr einfach: Wenn der Verkäufer gewußt hat, dass das Baujahr falsch ist, und er mit diesem Wissen den Verkauf trotzdem so durchführt, ist der Tatbestand des Betrugs erfüllt!

Somit kann es auch sein, dass die Klage gar nicht privat durchgeführt werden muss, sondern von der Polizei nach einer entsprechenden Anzeige durchgeführt wird. (Ich weiß die deutschen Gesetze nicht, deshalb kann ich nur aus österreichischer Sicht sprechen, aber in D wird es ähnlich sein)
Dies erspart dem Käufer Unmengen von Kosten und Rennerein zum Rechtsanwalt usw usw...

Wenns auch preislich vielleicht nicht viel Unterschied ist, es geht ums Prinzip.
Und wenn der Verkäufer den Motor auch mit falschem Wissen eingekauft hat, so ist das sein Problem und kann das ja ebenfalls entsprechend geltend machen.

Er kann aber nicht das Problem einfach dem nächsten Besitzer anhängen.
In Deutschland ist es ganz einfach :::::

" Wo kein Käger, da kein Richter "
.

Selbst mit einer Strafanzeige läuft so was sehr schleppend oder ins Leere
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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