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Alt 19.11.2009, 17:50
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Zitat Berny:
Zitat:
Somit kann es auch sein, dass die Klage gar nicht privat durchgeführt werden muss, sondern von der Polizei nach einer entsprechenden Anzeige durchgeführt wird. (Ich weiß die deutschen Gesetze nicht, deshalb kann ich nur aus österreichischer Sicht sprechen, aber in D wird es ähnlich sein)
Leider nicht! In D muss trotzdem der ganz normale Klageweg beschritten werden (Ganz besondere Ausnahme: Im Strafverfahren vor Gericht wird ein sog. Adhäsionsverfahren durchgeführt).

Zitat Dieter M.:
Zitat:
Du weißt ja auch nicht, ob der jetzige Anbieter den Motor als neu (Lagerware beim Händler) oder gebraucht gekauft hat unter der Hand. Daher ist er schon seinerzeit ev. über den Tisch gezogen worden oder hat im guten Glauben gekauft.
Es ist schon möglich, dass der ebay-Verkäufer, als er selbst den Motor gebraucht gekauft hat, vom damaligen Verkäufer über das wahre Alter getäuscht wurde, aber:

Zitat die voggis:
Zitat:
Da dies hat ja Einfluß auf den Werf des Motors hat, hab ich den Verkäufer darüber informiert und ihn gebeten, seine Anzeige entsprechend zu ändern. Dies hat er nicht getan und mich darauf verwiesen, dass er diesen Motor als Bj. 2001 gekauft hat.
... das berechtigt ihn noch lange nicht, nun seinerseits einen weiteren Käufer zu täuschen, NACHDEM er ja von Peter darauf hingewiesen wurde, dass der Motor aus 1996 stammt. Und trotz dieses Hinweises hat er ja den Text der ebay-Anzeige nicht geändert.

Will heißen: Als er die ebay-Anzeige erstellt hat, mag er noch geglaubt haben, dass der Motor aus 2001 ist, aber zum Zeitpunkt des Verkaufes WUSSTE er definitiv (weil Peter ihn darüber aufgeklärt hatte), dass der Motor aus 1996 war.

Zivilrechtlich ist der Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt, strafrechtlich dürfte es ein Betrug sein.

Wollen wir mal hoffen, dass der Verkäufer kein Forumsmitglied ist!

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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