Bislang hab ich nur interessiert mitgelesen. Das macht es aber interessant:
Zitat:
Zitat von fma
Uli,
kannst es im Bundesgestzblatt auch dt. nachlesen.
Dt. Flagge = dt Regeln,
daraus folgt :
HR-Flagge = HR-Regeln und HR-Führerschein, weltweit ok
Alles andere sind Ausnahmen auf Grund von Hoheitsgewässern oder Abkommen.
Aber Italien kann nicht erlauben das ein dt. Schiff mit HR-Patent gesteuert wird.
Interressant wird das ganze dann bei SAR-Aktivitäten. Dann müsste D die Kosten von einer , vom einem Schiff unter D-Flagge , verursachten Rettungsaktion übernehmen. Und dann sollte man dafür schon den richtigen Führerschein haben.
VG
Frank
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Also, wenn man als deutscher oder österreichischer Staatsbürger seinem Boot eine HR Zulassung verpasst, wäre es legal mit dem HR Patent z.B. auf der Nordsee zu fahren???