Thema: küstenschein
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #24  
Alt 12.05.2004, 16:49
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 437
abgegebene "Danke": 0


Hi,

wenn einer wegen der Navigationsaufgabe durchfällt, dann hat er ja bei den anderen Fragen auch schon Lücken gehabt, also fällt er nicht in erster Linie wegen der Navi-Aufgaben durch, sondern, weil sein Wissen insgesamt dünn ist.
(Dann hat er nämlich von den 66 möglichen Punkten nur 44 oder weniger. Bei einer Differenz von 22 Punkten machen es die 6 Punkte der Navi-Aufgabe auch nicht aus, der fällt zu Recht durch, wenn er ein Drittel des Prüfungsstoffes nicht intus hat)

In den Durchführungsbestimmungen, die Michel weiter vorne zitiert hat, und auf die ich mich in meinem Beitrag auch berufen habe, steht drin, dass die Antworten nicht wortwörtlich mit den gegebenen Lösungen übereinstimmen müssen.
Der "Ermessensspielraum" der Prüfer bewegt sich also dahingehend, bei jeder Aufgabe beurteilen zu dürfen, ob die Anwort sinngemäß richtig ist oder nicht.
Und das wiederum lässt nicht soooo viel Interpretationsspielraum, denn beispielsweise bei der Beleuchtung kann man interpretieren wollen, so viel man will, aber es gibt nun mal rote und grüne und andere Lichter, deren Farbe und Anordnung eindeutig ist, da gibts nichts zu interpretieren.

Im übrigen ist eine SBF-Prüfung ein Verwaltungsakt, dessen Ergebnis man im Zweifelsfall einsehen kann und gegen den man auch rechtliche Schritte unternehmen kann, auch wenn sie nicht direkt von staatlichen Stellen abgenommen wird, aber die DMYV-Prüfer tun das im Auftrag des Staates.

Grüße
"Neptun"
Mit Zitat antworten