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Alt 09.06.2008, 11:09
rotbart
Gast
 
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Das Gerichtsurteil auf das verwiesen wird besagt garnichts, es gilt nur in Ö und es untersagt jemand (einem Österreicher) abwertende Bemerkungen über einen Schein zu machen, den ein bestimmter Verband ausstellt.

Also bräuchte man zuerst Infos ob die besagten Hafenkapitäne bzw. der kroatische Staat dies Papier anerkennt - darüber gibt es keine Aussage, allerdings bezweifle ich es stark !

Koller bzw. dieser Verband gibt natürlich auch keine Garantie dafür, sondern schreibt ja, es hängt von (nicht vorhandenen) bilateralen Vereinbarungen ab.

Sorry ich glaube die € 219,-- sind in einem schönen Abendessen besser angelegt.