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Alt 09.06.2008, 11:52
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Berny Berny ist offline
Berny
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Das stimmt so nicht ganz, dass mit dem Bundesadler ist komplett wurscht, hat nur einen Formfaktor, ausstellen tuts die Staatsdruckerei, eine private Organisation.
Des weitern sind die Patente gleich, derzeit sicherlich so, dass in HR nur der Kroatische gilt, auch nicht die des MSVÖ usw usw usw.
Wenn also der MSVÖ gelten sollte, müßte somit auch der des VKSOE gelten.
Es stellt sich nur die Frage, ob nicht in Zukunft die Staatsdruckerei auch IC von VKSOE ausdrucken werden muss.
Das Gerichtsurteil besagt ja, dass der Schein gleichzusetzen ist. Man sollte insbesondere die ersten Sätze des Gerichtsurteils lesen, zB dass inländische Versichungen den Schein anerkennen, dass nicht festgestellt werden konnte, dass dieser Schein im Ausland nicht anerkannt wird, usw usw.

Die Patente, auch vom VKSOE, werden zB auch von der Yachtpool anerkannt (Siehe dazu auch das Thema Große Schiffe - Kleine Schiffe).

Richtig ist, dass der IC der Staatsdruckerei einen offiziellen Charakter vermittelt, aber nicht mehr. Auch dieser Punkt wurde im Gerichtsurteil klargestellt, die Regierung hat aus Kostengründen dem MSVÖ dies zugebilligt, Grundlage ist § 15/1 Schiffahrtsgesetz. Und genau hier kann man in weiterer Folge ansetzen, nur muss man dazu mal einen Schein haben, um damit zu argumentieren.

Die Richtung ist aber auch klar, durch das Gerichtsurteil ist das Monopol des MSVÖ aufgebrochen, auch von staatlicher Seite wird es nicht mehr so leicht sein, darauf zu pochen. Für den MSVÖ heißt dies unter Umständen erhebliche finanziele Einbußen, zumal eventuell teure Kurse und Prüfungen wegfallen werden. Auch hier könnte es sein, dass der MSVÖ in dieser Richtung umdenkt, aber ohne Denkanstoß gehts halt oft nicht.

Grundsätzlich sei aber auch gesagt, lieber ein FB1 als gar kein Patent, und dass schon aus versicherungstechnischer Hinsicht!

Wie gesagt, man muss ja nicht, es geht um den Schritt in die richtige Richtung, und die ist die Wiedereinführung des FB1 in Österreich.

Klar ist auch, dass die Anerkennung in HR generell in der Grauzone liegt, auch die Anerkennung des IC des MSVÖ. Somit wäre die Erlangung des Küstenpatents von HR für HR die logische Konsequenz:

Aber mal zum Eingemachten:
Wenn man diesen Kurs macht, kann man auch die Prüfung beim Hafenmeistern machen, wo liegt der Unterschied (Kurs analog zur Ausbildung des Kroatischen Küstenpatents mit Kartenarbeit) lediglich die Praxis könnte ein Problem darstellen, aber auch dies kann ja gemacht werden.
Es gibt sicherlich Bestrebungen, die ganze Problematik EU-Weit zu regeln, auch hier kann genau dieser Punkt relevant werden.
Es geht sicherlich nicht nur um das Patent, sondern auch um einen Kurs für Küstengebiete, und dieser ist doch erheblich günstiger und weniger Aufwändig, als ein HR-Kurs.
usw usw usw.

@Rotbart: die FB2 und höher vom VKSOE wurden bist dato von HR anerkannt, darum gehts eigentlich gar nicht, sondern darum, dass es derzeit keinen FB1 gibt.
Im IC wird dieser aber jetzt definiert als C-bis 3 sm.

Ich sehe das ganze auf jedenfall positiv