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Alt 13.06.2008, 01:29
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ähh, nein

.......................und es steht auch im Gerichtsurteil:

Diese Dinge sind also nicht irgendwo herausgezogen oder erfunden oder wie auch immer, sondern stehen sogar öffentlich einsichtlich in öffentlichen Urteilen eines Gerichts.
Das steht NICHT im Urteil sondern in der Begründung warum das Wort WERTLOS nicht anzuwenden ist

und
Zitat:
Nach den Feststellungen gewähren nämlich inländische Versicherungen auch aufgrund von Ausweisen des Klägers Versicherungsschutz
Es wird NICHT gesagt unter welchen Bedingungen und in welchen Seegebieten, dies ist auch für das Urteil auch irrelevant es reicht wenn EIN Boot einmal am Attersee versichert war


Zitat:
auch ist nicht erwiesen, dass solche Ausweise im Ausland nicht ausreichend anerkannt werden.
Das Gegenteil aber auch nicht das Gericht hat das garnicht geprüft, sondern der beklagte hätte den nachweis erbringen müssen.

Diese Zitate aus der Urteilsbegründung sind absolut nichtssagend für die konkrete Frage FB! und Anerkennung.