Hallo,
Ja, das ist klar, aus den papieren muss ersichtlich sein, dass das Boot vor 98 angemeldet war. Oder besser gesagt, in Verkehr gebracht war. Angemeldet muss es garnicht unbedingt gewesen sein. Nun gab es da sicher einen Vorbesitzer. Wenn du den kontaktierst, dann hat der vielleicht noch irgendetwas schriftliches. Es geht ja auch ein kaufvertrag etc...
Bloed is es wenn du diese Papiere nicht auftreiben kannst, weil du dann das Boot innerhalb der EU nicht in betrieb nehmen darfst. Das steht dann auch in den papieren.
Halt, gerade seh ich dass es eh ein Papierl aus dem Jahr 96 gibt?
Dann bist du ja fein raus...
cu
martin
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