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Alt 09.07.2013, 12:11
gessi gessi ist offline
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Auskunft Fernmeldebehörde Österreich:

Grundsätzlich muss JEDES Funkgerät bei der zuständigen Behörde unter dessen Landesflagge das Schiff fährt angemeldet werden (diese Anmeldung ist unabhängig ob man auch ein Funkerzeugnis dafür hat). Auch für die Benutzung in Kroatien muss das Funkgerät angemeldet sein. Diese Anmeldung kann befristet für die Urlaubsmonate im Jahr (z.B. Juli - August) erfolgen. Kosten belaufen sich hierfür auf 10,90 €/Anmeldemonat.

Auszug aus den Verwaltungsstrafbestimmungen:

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4000 € zu bestrafen, wer
•eine Funkanlage ohne Bewilligung errichtet oder betreibt;
•eine Funkanlage missbräuchlich verwendet;
•eine Funkanlage für einen anderen als bewilligten Zweck, an einem nicht bewilligten Standort oder in einem nicht bewilligten Einsatzgebiet betreibt;
•Funksendeanlagen mit nicht bewilligten Frequenzen oder Rufzeichen betreibt;
•Änderungen nicht anzeigt oder angeordnete Änderungen nicht befolgt;
•nicht erforderliche Auskünfte gibt oder nicht die verlangten Urkunden vorweist;
•Funkanlagen zur Prüfung nicht an dem dafür bestimmten Ort oder zu dem bestimmten Zeitpunkt bereitstellt;

Das wäre dann mal gar nicht so billig......

lg
gessi
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