Thema: Küstenpatent
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #49  
Alt 03.05.2006, 12:52
Bernhard
Gast
 
Beiträge: n/a


@ marin

wenn ich aber dein vorletztes posting richtig verstanden habe, dann müßtest du in italien ein dokument mitführen, in dem die rep. österreich bestätigt, daß österreich kein patent vorschreibt.

und genau da wird es zum problem. ich kann mir nicht vorstellen, daß du von der osb und genau die dürfte dafür zuständig sein, ein schreiben bekommst in dem steht: lieber martin, wunschgemäß bestätigen wir dir, daß du als österreicher, der du in italien boot fahren willst, kein patent brauchst.....

@ edwin: ihr macht doch prüfungsvorbreitung für das hr patent.

warum macht ihr keine prüfungsvorbereitung für das msvö, oder osv patent?
dann würden sich alle diese unsicherheiten erübrigen. das wäre doch für euch nicht kontraproduktiv, dir kanns doch egal sein, welche art der prüfungsvorbereitung du verkaufst, oder?
Mit Zitat antworten