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Alt 23.09.2005, 23:30
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attorney attorney ist offline
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Boot Infos

Hi Alex und andere

ich habe wiederholt die auch von dir aufgestellte Behauptung gelesen, dass in Italien Boote bis 40 PS nur unter italienischer Flagge führerscheinfrei gefahren werden dürften, hingegen für Boote unter deutscher oder anderer Flagge die Bestimmungen des jeweiligen Heimatlandes gelten würden, dh. ab 5 PS Führerscheinpflicht.

Wo steht denn das genau ?

Ich habe diese Frage heute in meinem Bootsführerscheinkurs angesprochen und der Dozent ist Justitiar des deutschen Seglerverbandes und kennt sich mit den nationalen und internationalen Vorschriften betreffend die Seefahrt und Sportsschiffahrt bestens aus und verfasst ferner juristische Kommentare auf diesem Gebiet. Nach seiner Aussage könne und darf es diese Differenzierung nach internationalem Recht nicht geben und er habe auch noch nie von so etwas gehört.
Wenn es trotzdem eine Bestimmung oder Handhabung in Italien geben sollte, die eine solche Differenzierung festschreibt, so würde er umgehend über das hiesige Verkehrsministerium, zu dem er einen sehr guten und ständigen Kontakt hat, auf die Beseitigung dieser Diskriminierung hinwirken.

Ich wäre daher für die Benennung der konkreten italienischen Bestimmung dankbar.

Für die Sicherheitsausrüstung gelten hingegen die Bestimmungen des Heimatlandes, weil die das Boot selbst betrifft, welches Territorium des jeweiligen Heimatlandes in italienischen Gewässern ist. Hier darf Italien nicht anderslautende italienische Regelungen durchsetzen. Auch insoweit habe ich in anderen threads gegenteilige Behauptungen gelesen.
Die Fahrerlaubnis hingegen bezieht sich auf das Territorium von Italien und da gilt italienisches Recht , das insoweit keine Schlechterstellung von Ausländern insbesondere EG-Staatsangehörigen festschreiben darf.

Gruss
Rainer
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