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Alt 16.05.2006, 11:25
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Blödsinn!

Grundsätzlich:
Das Gespann ist in D nicht für Geschwindigkeiten zugelassen, es gibt Bestimmungen, wie du mit welchen Gespannen fahren darfst.
Lediglich die Zulassung für 100 km/h heißt, dass du in D auch 100 anstatt 80 fahren darfst.
Das heißt aber nicht im Rückschluss, dass der Hänger normal für 80 km/h zugelassen ist !!!
Dies ist nur eine Aufwertung des Hängers, dass er unter bestimmten Bedingungen eben mehr fahren darf.

Ein Auto ist ja in A auch nicht auf 130 km/h zugelassen, nur weil man in A nicht schneller fahren darf (außer jetzt die 160 km/h Teststrecke)
Bei der Zulassung geht es eben nicht um Geschwindigkeiten.

Es gibt zwar bestimmte Zulassungen, in denen auch Geschwindigkeiten definiert sind, diese sind aber meistens für die Landwirtschaft usw (25 km/h usw)

In A zählen die geschilderten Bestimmungen.
Wenn du einen Hänger hast, der nur für 80 km/h zugelassen ist, dann würde das stimmen, aber es gibt eben keinen Hänger (auch nicht in D), der bis 80 zugelassen ist!

Das sollte man so nicht verwechseln!!!

Zu deinen Punkten:
Das mit den 130 ist Blödsinn, weil das trifft generell zu, hat also nichts direkt mit den Anhängerbestimmungen zu tun (in der Schule würe man sagen "Thema verfehlt").

Und zum Thema Radarfalle: Wenn du die entsprechende Berechtigung hast (FS), dann kannst sehr wohl entsprechend fahren! Ein entsprechendes Ticket hast also schon !!!

Dies trifft zB alle Deutschen, die den alten FS noch haben und Wohnwagen ziehen dürfen, obwohl das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge schwerer als 3,5 T ist (weil in D waren das bei Wohnwagen bis zu 7 T!).
In Österreich gibts das nicht.
Wäre das jetzt so, wie du das schilderst, dann dürften diese Deutschen gar nicht durch Österreich fahren, weil sie keine entsprechende Bewilligung haben!
Klar ist aber auch, dass die deutschen Bestimmungen in Österreich nicht zählen, weil es eben österreichische Bestimmungen gibt.

Woher kommen jetzt diese Ungereimtheiten?
Ganz einfach, man darf nicht verwechseln, was persönliches Recht (Führerschein und die darin defenierten Rechte), Zulassung der Fahrzeuge (bilateral anerkannte Rechte) und generelle Straßenrechtsbestimmungen (nationales Recht) ist.

Und das hat Rotbart gemacht!
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