Einzelnen Beitrag anzeigen
  #33  
Alt 16.06.2009, 07:06
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber :
Nanana...

Es ist halt eher so, dass sich ein alter Seefahrer, der öfters vorm PC sitzt vielleicht im RIS leichter sucht als ein Polizist, der seine Gesetze zur meisten Zeit in Büchern sucht und sehr wenig mit Seerecht zu tun hat

Ich finde das RIS leider sehr unübersichtlich, weshalb ich mir dort mit der Suche auch sehr schwer tue, manches finde ich leicht, aber zum Flaggenrecht habe ich eben nur die Verordnungen gefunden, nicht die eigentlichen Bestimmungen.
Aber auch Asche über mein Haupt, wenn man nach "Flaggenrecht" sucht, kann kein Artikel über Flaggenführung auftauchen

Aber jetzt weiß ich auch, wen ich fragen muss

Zum Thema selber:
Es steht:
Zitat:
Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen.
Gleichtzeitig:
Zitat:
§ 2. Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1.
"Österreichisches Seeschiff":
ein Seeschiff, das nach diesem Bundesgesetz zur Seeschiffahrt zugelassen ist;
(Anmerkung: Boote mit Seebrief) und
Zitat:
5.
"Jacht": ein Fahrzeug, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
Demnach gilt aber der §3 gar nicht für Jachten, nach der oben genannten Bestimmung dürfte ich als Schlauchifahrer überhaupt keine Flagge führen, so wie ich das erkenne

Jetzt wirds aber schwierig.....

aber vielleicht liegts einfach daran, dass kleine Boot einfach nur so tun wollen, als wären sie große
Mit Zitat antworten