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Alt 16.06.2009, 12:32
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Wobei ich noch etwas einwerfen möchte:

Die meisten Bestimmungen zielen ja immer auf Boote ab, die diese Möglichkeit haben (Motorboote, Segeljachten usw), aber gerade bei Schlauchbooten fehlt oft die Möglichkeit, die Flagen woanders als am Heck zu montieren, was soll der Fahrer da bloß machen?

Ich denke, das gerade deshalb diese Bestimmungen einfach oft nicht wirklich bei Schlauchbooten durchführbar sind.

Bei meinem Boot (mal abgesehen davon, ob ich es überhaupt darf oder überhaupt an diese Vorschriften gebunden bin) gehts eben nur am Geräteträger am Heck, und hier habe ich eben nur zwei Seiten.

Wohin also mit Nationalflagge, Gastlandflagge und Rubberdogflagge ?
Nun wird's kleinkariert
Also ein Schlauchi muß keinen Flaggenschein haben, an fremden Küsten sollte aber jeder (in Sicht von Land oder eines Kriegsschiffes oder der Polizeiboote) seine Herkunft klarstellen und damit die Landesflagge führen !

In diesem Fall aber gilt wieder der obige Paragraph - man will nämlich verhindern daß mit der Landesflagge oder einem Wappe (siehe Wappenrecht in A) Unsinn getrieben wird.

Fazit Du must nicht - aber wenn - dann richtig

Anders in D habe ich ein Flaggenzertifikat / Flaggenschein dann MUSS ich und dann natürlich gem. den Regeln

Nachtrag

Ö-Flagge Steuerbord achtern / HR Backbaod achtern / Rubberdog am Bug !!!! oder

Ö Flagge mittig OBEN AUF den Geräteträger
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