Es geht wohl in Richtung der Zulassung des Bootes in D.
Eigentlich soll wohl eine Zulassung nach WSA, in unserem Fall also eine DU (Duisburg) oder DUR (Duisburg Rhein) Kennung eine reine Binnen-Kennung darstellen. Damit dürfte man genau genommen in HR im Küstenbereich gar nicht fahren.
Hingegen ist die ADAC Zulassung (Also Kennung mit - A am Ende) eine allgemeine Zulassung.
Da man die Binnen-Kennungen seit ewigen Jahren im Ausland akzeptiert, ist es wohl vollkommen egal.
Korrigiert mich, falls ich falsch liege. Jedenfalls ist das Ganze in Europa wohl ziemlich uneinheitlich geregelt. Hoffentlich greift das Thema niemand in Brüssel auf. Wir müssen dann wohl alle umkennzeichnen.