Einzelnen Beitrag anzeigen
  #44  
Alt 06.08.2005, 00:09
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Ausrufezeichen

Zitat:
Zitat von HerbertH
Liebe Schlauchboot-Freunde,
in der Zeitschrift Boote Nr. 6 / 2005 findet sich ab der Seite 80 unter der Überschrift "Gute Führung" eine ausführliche Darstellung der Flaggen-Regeln.
HerbertH
Dies habe ich gerade in das Boote Forum (Boote -Magazin) eingestellt :

Hallo liebe Boote - Crew

die Postings über Flaggenführung hier sind doch nun Legion, aber trotzdem tappt ihr wieder in die Falle, diesmal ein Herr Christian Tiedt in Boote 6/2005 der die Unlogik auf die Spitze treibt.
(A) Mit einer schicken Zeichnung erlaubt er zwei Nationale übereineinander und deklariert locker eine als Gastlandflagge.
(B) wenige Zeilen später erklärt er (völlig richtig), dass dies das Zeichen dafür ist, dass ein Schiff aufgebracht wurde (also die Nationalität gewechselt hat.
(C) dann erklärt er, dass deswegen die Flagge des Gastlandes immer oben sein müsste.

Mehr Unlogik kann mann eigentlich nicht produzieren, denn
(1) Die Bemerkung, das hiermit das Aufbringen markiert wird ist ja richtig, ebenso ist aber auch richtig (und nicht geschrieben), das die Flagge des Heimatlandes immer oben ist !!!!
(2) Nach Herrn Tiedt wäre also ROT-WEIS-ROT über SCHWARZ-ROT-GOLD
zum Einen ein deutsches Boot ist Österreich als Gast
zum Anderen ein deutsches Boot von der Ösi Marine aufgebracht
WAS GILT DENN NUN
(3) Überträgt man dies auf das Meer (HR / I / F ) etc. wie soll ich dann - wenn ich ein Zweiflaggenboot sehe - noch entscheiden welche Nationalität es gerade hat ? Wohl am Besten durch Anruf bei Hernn Tiedt

Also die Sache ist Unsinn hoch zwei und durch das deutsche Flaggenrechtsgesetz auch nicht gedeckt, sondern unter Strafe gestellt.

Warum müssen ausgerechnet deutsche Wassersportmagazine solchen Unsinn verbreiten, keinem englischen, französischen, amerikanischen Magazin würde so etwas einfallen, man muß wirklich kein rechter Skinhead sein um seine Nationale öffentlich und richtig zu führen
Aber vielleicht meint Herr Tiedt ja wir haben nicht das Recht im Ausland zu zeigen, das wird ein Boot / Schlauchboot / Schiff / Yacht haben die in Deutschland registriert ist, also auf nach Panama zur Bananenmantalität.
Mit Zitat antworten