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Alt 17.07.2019, 06:51
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

Ich würde mal sagen, das kommt drauf an, was in deinem Mietvertrag steht.

Wenn man aber das liest Um Links zu sehen, bitte registrieren scheint das wohl doch erhebliche Einschränkungen bei der Garagen-Nutzung zu geben. Hätte ich so nicht gedacht.
In deinem Fall würde ich mich auf das "Parkplätze auf der Straße frei halten" dadurch, daß dein Anhänger in der Garage steht, berufen. Vielleicht reicht das ja schon.

Gruß Ulf

Geändert von ulf_l (17.07.2019 um 07:04 Uhr)
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