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Alt 14.07.2004, 06:46
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hein-blöd hein-blöd ist offline
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Hallo Xaver,

ich weiß, daß das hier keine Antwort auf deine Frage ist.

Aber vielleicht ist es doch für den einen oder anderen interessant der auf das Thema "Trailer mit 100 km/h Zulassung" klickt.


Nur für Deutschland:

Auszug aus dem Hamburger Zulassungsprocedere:

Tempo 100 km/h für Kombinationen
Ab sofort dürfen bestimmte PKW mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100km/h-zugelassene KOM mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger abweichend von § 18(5) Nr.1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.

Folgende Voraussetzungen sind durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen.

Zugfahrzeug mit ABS und mit Anhänger ohne Bremse oder mit Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer

zulässige Masse des Anhängers <= 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Zugfahrzeug mit ABS und mit Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
zulässige Masse des Anhängers<= 0,8 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Zugfahrzeug mit ABS und mit anderem Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
zulässige Masse des Anhängers <= 1,1 x Leermasse des Zugfahrzeugs

Für alle Kombinationsarten gilt zusätzlich:

zulässige Masse Anhänger <= zulässige Masse Zugfahrzeugs,
zulässige Masse Anhänger <= zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,
Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten,
Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h),
Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.
Die Massenangaben können den Eintragungen in den Fahrzeugscheinen entnommen werden (Leermasse => Ziff. 14, zulässige Masse => Ziff. 15).


Wie bekommen Sie die Tempo-100-Zulassung für Ihre Fahrzeugkombination?

Beim LBV erhalten Sie beides: Die Bestätigung des Sachverständigen und die Tempo-100-Bescheinigung.

Wenn Sie die Tempo-100-Regelung in Anspruch nehmen möchten, führen Sie Ihre Fahrzeugkombination bitte bei der Technischen Prüfstelle des LBV vor, damit unsere Sachverständigen Ihnen die Tempo-100-Bescheinigung ausstellen können. Sie erhalten bei uns dann auch gleich die Tempo-100-Plaketten, welche auf der Innenseite der Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs und an der Rückseite des Anhängers anzubringen sind.
Unser TIP: Sprechen Sie die Vorgehensweise vorher mit Ihrem TÜV oder DEKRA ab die Vorgehensweise ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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